Anleitungen
EU-Beihilferegel. Unter 300.000 € über 3 Jahre wird öffentliches Geld an ein Unternehmen als 'nicht handelsverzerrend' behandelt. Darüber greift die AGVO.

Auf einen Blick
Jede De-minimis-Förderung kommt mit einer Bescheinigung über das Brutto-Subventions-Äquivalent. Du sammelst diese und summierst sie über alle Förderungen der letzten 3 Kalenderjahre (rolliendes Fenster, neu berechnet bei jeder Förderung). Übersteigt die Summe inkl. der neuen Förderung 300k €, bist du für die neue Förderung unter De-minimis nicht förderfähig.
De-minimis wird auf Einzelunternehmens-Ebene gezählt, nicht pro Rechtsform. Betreiben dieselben Gründer:innen eine GmbH und ein Side-Business als GbR, zählen beide Förderungen gegen dieselbe 300k-€-Obergrenze. Ebenso für Töchter: Mutter + Tochter teilen sich die Obergrenze. Gründer:innen modellieren das selten korrekt; vor dem Antrag prüfen lassen.
Übersteigt der Förderbedarf 300k € oder hast du bereits kürzlich De-minimis-Hilfen erhalten, leitet die Förderstelle die neue Hilfe unter AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) statt. AGVO hat höhere Caps, aber strengere Eligibility - die Hilfe muss in eine explizite AGVO-Kategorie passen (FuE, regional, KMU, Innovation, etc.) mit spezifischen Quoten-Obergrenzen pro Kategorie.
Häufige Fragen
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