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AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung): was sie ist und warum sie deine Förderung steuert

EU-Verordnung 651/2014. Das Regelwerk, das deutsche Förderstellen Förderungen ohne EU-Einzelfallnotifikation auszahlen lässt - und die Quelle jeder Quoten-Obergrenze, der du begegnest.

AGVO
EU-Beihilferecht
Finn Glas
Finn GlasCo-Founder + Engineering
·15. Mai 2026·
2 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

EU-Verordnung 651/2014 ('Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung').
Listet Bedingungen, unter denen Beihilfe ohne EU-Einzelfallnotifikation zulässig ist.
Die meisten deutschen FuE- + Innovations-Förderungen (ZIM, KMU innovativ, IGP, BayTOU, EXIST-Forschungstransfer) laufen unter spezifischen AGVO-Artikeln.

Was die AGVO ist

Ohne AGVO würde jede Beihilfe-Entscheidung EU-Kommissions-Vorabgenehmigung brauchen - ein 6-18-Monats-Prozess, den kein operatives Förderprogramm überlebt. Die AGVO ist das EU-vorabgenehmigte Regelwerk: 'wenn deine Beihilfe in diese Kategorien mit diesen Quoten und Caps passt, musst du nicht jedes Mal in Brüssel fragen'. Deutsche Förderstellen schreiben ihre Förderrichtlinien explizit auf AGVO-Artikel aus, um schnell auszuzahlen.

Die für Startups relevanten Kategorien

Fünf AGVO-Kategorien treiben die meiste deutsche Startup-Förderung: Artikel 25 (FuE-Beihilfe), Artikel 28 (Innovationsbeihilfe für KMU), Artikel 22 (Beihilfe an Start-ups), Artikel 14 (regionale Investitionsbeihilfe), Artikel 31-34 (Schulung, Beratung, Umwelt). Jeder hat eigene Definitionen der zuwendungsfähigen Kosten, maximale Beihilfeintensität (Prozentsatz) und absolute Cap. Die Quoten-Obergrenzen, die du in Programmen siehst (50% für KMU in Kooperationen, 60-65% mit Bonus, 100% für Forschungseinrichtungen), kommen direkt aus diesen Artikeln.

Artikel 25 (FuE): Caps von 25% (experimentelle Entwicklung bei Großunternehmen) bis 100% (Grundlagenforschung).
Artikel 22 (Start-ups): bis 0,4 / 0,8 / 1,2 Mio. € je nach Aktivität für neugegründete Unternehmen.
KMU-Bonus: zusätzliche 10-20 Prozentpunkte auf den Basis-Satz für KMU.

Wie das auf konkrete deutsche Programme abbildet

ZIM: AGVO-Artikel 25 FuE + Artikel 28 Innovationsbeihilfe. KMU innovativ: Artikel 25 FuE mit Industrie-/Forschungs-Splits. IGP: Artikel 25 FuE + Artikel 28 Innovationsbeihilfe. BayTOU: Artikel 25 FuE mit bayerischen Förderhöchstgrenzen. EXIST-Forschungstransfer Phase II: Artikel 22 Start-up-Beihilfe + Artikel 25. Den AGVO-Artikel hinter einem Programm zu kennen verrät dir (a) was als zuwendungsfähige Kosten zählt, (b) wo die absolute Obergrenze liegt und (c) ob du mit einem anderen Artikel-25-Programm stapeln kannst ohne die Obergrenze zu sprengen.

Häufige Fragen

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Finn ist einer der Co-Founder. Er verantwortet Engineering, Infrastruktur und die meisten nächtlichen Fixes, die ausgerollt werden, bevor jemand etwas merkt.

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