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Letter of Intent im EXIST-Antrag: Aufbau, Tipps und der Wert individueller LOIs

Wie du überzeugende LOIs schreibst, die echte Markttraction beweisen – und warum jeder anders aussehen muss.

EXIST
LOI
Validierung
Julia Yukovich
Julia YukovichCo-Founder + CEO
·22. März 2026·
3 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Ein LOI ist eine unverbindliche Absichtserklärung, die Gutachtern zeigt, dass deine Idee konkrete Unterstützung aus dem Markt hat – keine rein theoretische Nachfrage.
Für B2B-Anträge: Strebe mindestens drei bis fünf LOIs mit echten Firmenbriefköpfen und Unterschriften an.
Jeder LOI sollte visuell eigenständig sein – identische Templates signalisieren Massenmail, keine echte Partnerschaft.

1. Was ist ein Letter of Intent?

Ein LOI ist eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen zwei Parteien, die vor Abschluss eines Hauptvertrags die Eckpunkte der Zusammenarbeit festhält. Für den EXIST-Antrag gilt: Mindestens drei LOIs von potenziellen Kunden oder Partnern zeigen, dass echtes Interesse besteht und deine Idee marktfähig ist. Das ist für B2B-Geschäftsmodelle relevant. Bei B2C benötigst du andere Nachweise für den Marktbedarf – Umfragen, Voranmeldezahlen oder Zahlungsbereitschaftsdaten.

Kostenlose LOI-Vorlage (.docx)

Lade unsere fertige Word-Vorlage herunter. Trage deine Firmendaten ein, passe den Fließtext je Partner an und hole echte Unterschriften.

2. Warum LOIs im EXIST-Antrag so wichtig sind

Gutachter suchen nach greifbaren Nachweisen. LOIs belegen echte, konkrete Absichten seitens der Wirtschaft und reduzieren das wahrgenommene Risiko deines Projekts. Ohne LOIs wirkt selbst die beste Idee theoretisch und weniger überzeugend. Ein LOI zeigt auch, dass du auf Menschen zugehen, Gespräche mit deinem relevanten Kundenstamm führen und eine Unterschrift einholen kannst.

Beispiel EXIST-Briefkopf
EXIST selbst hat zum Beispiel auch einen Briefkopf mit allen für EXIST relevanten Logos. In der Fußzeile befinden sich Kontaktdaten und Adresse – ein nützliches Referenzformat für dein eigenes LOI-Layout.

3. Aufbau eines LOI

Ein standardisierter LOI enthält: Parteien (dein Startup und das Partnerunternehmen), Zweck und Gegenstand (Kurzbeschreibung des Projekts oder der Dienstleistung), Vertraulichkeit (Hinweis, dass alle Details vertraulich behandelt werden), Prüfprozess (Zeitrahmen für technische und rechtliche Prüfung), Rechtswirkung (Klarstellung, dass keine bindende Verpflichtung entsteht) und Unterschriften (Ort, Datum, Unterschrift beider Seiten).

Setze eine klare Betreffzeile, z. B. 'Letter of Intent zur Zusammenarbeit mit [Unternehmensname]'.
Formuliere knapp, welche Leistungen du anbieten willst und welchen Mehrwert das Partnerunternehmen hat.
Verweise auf mögliche nächste Schritte, z. B. ein Kick-off-Meeting oder technische Prüfung.

4. Best Practices: Individuelle LOIs für jeden Partner

Damit deine LOIs maximal überzeugen, sollten sie nicht alle identisch aussehen. Jede Absichtserklärung sollte ein eigenes Briefkopf-Design mit Logo, Farben und Kontaktdaten des Partnerunternehmens tragen; eine angepasste Fußzeile mit spezifischen Ansprechpartnern; und leicht unterschiedlichen Fließtext, sodass es wirkt, als habe das jeweilige Unternehmen den LOI selbst verfasst. Weise beim Übersenden darauf hin, dass Partner den Vorlagentext gerne in ihre eigene Briefvorlage kopieren können.

5. Fünf häufige Fehler im LOI

1. Zu allgemein: 'Wir freuen uns auf eine Kooperation' ohne Details. 2. Fehlende Fristen: keine klare Angabe, bis wann die Prüfung abgeschlossen sein soll. 3. Keine Vertraulichkeitserklärung: besonders heikel bei hochsensiblen Technologien. 4. Einheits-Layout: Jeder LOI sieht gleich aus. 5. Unterschrift fehlt oder unleserlich: Unglaubwürdigkeit beim Gutachter.

Verwende für jeden Partner ein angepasstes Word- oder PDF-Template.
Hole echte Unterschriften ein – digital per DocuSign oder als gescanntes Original.

Häufige Fragen

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Julia Yukovich

Geschrieben von

Julia Yukovich

Co-Founder + CEO

Julia ist eine der Co-Founder. Sie kümmert sich um Design, Produkt-Richtung und den Großteil der Support-Antworten am Morgen.

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