Anleitungen

Gründungszuschuss: der komplette Leitfaden zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)

Wie hoch er ist, wer ihn bekommt und wie du die Agentur für Arbeit überzeugst - ehrlich erklärt, ohne falsche Versprechen.

Gründungszuschuss
Agentur für Arbeit
Existenzgründung
Finn Glas
Finn GlasCo-Founder + Engineering
·14. Juni 2026·
7 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Der Gründungszuschuss ist für Gründer:innen aus dem ALG I (Arbeitslosengeld I) - nicht aus dem Bürgergeld. Am Tag der Gründung brauchst du noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
Er läuft in zwei Phasen: 6 Monate dein ALG-I-Satz plus eine Pauschale von 300 € für die Sozialversicherung, danach 9 weitere Monate nur 300 €, wenn du eine aktive hauptberufliche Tätigkeit nachweist. Die berühmten "300 €" sind genau diese Sozialversicherungspauschale.
Er ist eine Ermessensleistung - es gibt keinen Rechtsanspruch. Ein vollständiger Antrag, eine starke Tragfähigkeitsbescheinigung und ein Antrag vor dem Start sind das, was die Entscheidung zu deinen Gunsten kippt.

Was der Gründungszuschuss ist - und für wen

Der Gründungszuschuss (§93 SGB III) ist eine Einkommensunterstützung der Agentur für Arbeit für Menschen, die sich direkt aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen. Seine Aufgabe ist eng, aber wertvoll: Er überbrückt deine privaten Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten, wenn der Umsatz noch dünn ist. Er ist keine Projektförderung für deine Idee - er hält dich über Wasser, während das Geschäft anläuft.

Die entscheidende Abgrenzung: Der Gründungszuschuss ist nur für Menschen mit Arbeitslosengeld I (ALG I), also der beitragsfinanzierten Versicherungsleistung. Wenn du Bürgergeld (früher ALG II) beziehst, gilt diese Leistung nicht für dich - dein Pendant ist das Einstiegsgeld, eine eigene Ermessensleistung des Jobcenters mit anderen Regeln und Beträgen. Das beim ersten Termin zu verwechseln kostet alle Zeit - sei also klar, welche Leistung du beziehst.

Geldgeber: Agentur für Arbeit (nicht das Jobcenter, kein Ministerium).
Zweck: Lebenshaltungskosten überbrücken, nicht das Projekt finanzieren.
Voraussetzung: Du beziehst aktuell ALG I.

Die Voraussetzungen

Drei Bedingungen müssen zusammenkommen. Erstens das Timing: Am Tag, an dem du deine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, musst du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben. An dieser Regel scheitern die meisten - wenn du zu lange wartest und dein Anspruch unter 150 Tage fällt, ist die Tür zu. Plane dein Startdatum danach.

Zweitens muss die Tätigkeit hauptberuflich sein - in der Praxis mindestens 15 Stunden pro Woche. Ein Nebenerwerb neben einem Angestelltenjob reicht nicht. Drittens brauchst du eine Tragfähigkeitsbescheinigung: eine schriftliche Einschätzung, dass dein Businessplan tragfähig ist. Sie muss von einer fachkundigen Stelle kommen - typischerweise IHK, Handwerkskammer, Steuerberater:in, ein Gründungszentrum oder deine Bank. Behandle dieses Dokument als das Herz deines Antrags, nicht als Formsache.

Am Starttag noch mindestens 150 Tage ALG-I-Restanspruch.
Selbstständigkeit als Haupterwerb (hauptberuflich, ≥ 15 Std./Woche).
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle (IHK, Handwerkskammer, Steuerberater:in, Gründungszentrum, Bank).

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen. Phase 1 (die ersten 6 Monate): Du bekommst weiterhin deinen individuellen monatlichen ALG-I-Satz, plus 300 € pauschal obendrauf - die Pauschale soll deine freiwillige Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung) abdecken. Phase 2 (weitere 9 Monate): Der ALG-I-Anteil entfällt, du erhältst dann nur noch 300 € pro Monat. Phase 2 ist nicht automatisch - die Agentur bewilligt sie, wenn du nachweist, dass du das Geschäft weiterhin aktiv und hauptberuflich betreibst.

Ein Rechenbeispiel: Angenommen, dein monatlicher ALG-I-Satz beträgt 1.400 €. In Phase 1 bekämst du 1.400 € + 300 € = 1.700 € pro Monat über 6 Monate. In Phase 2 erhältst du 300 € pro Monat für bis zu 9 weitere Monate. Über die vollen 15 Monate sind das rund 12.900 € - dein Betrag hängt aber komplett von deinem eigenen ALG-I-Satz ab, der sich aus deinem früheren Nettoeinkommen ergibt. Die 300 € selbst ändern sich nicht, nur dein ALG-I-Anteil. (Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung - deinen genauen Anspruch legt die Agentur in deinem Einzelfall fest.)

Phase 1 (6 Monate): dein monatlicher ALG-I-Satz + 300 € Sozialversicherungspauschale.
Phase 2 (9 Monate): nur 300 € pro Monat, gegen Nachweis aktiver hauptberuflicher Tätigkeit.
Die "300 €", nach denen alle suchen, sind die Sozialversicherungspauschale - nicht die ganze Leistung.

Ist es schwer, den Gründungszuschuss zu bekommen?

Ehrlich: Er kann es sein, denn der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Deine individuelle Sachbearbeiter:in bei der Agentur entscheidet und wägt ab, ob die Selbstständigkeit für dich ein sinnvoller Weg aus der Arbeitslosigkeit ist. Das klingt einschüchternd, ist aber auch eine gute Nachricht: Ein gut vorbereiteter Antrag verschiebt wirklich etwas, weil du die Entscheidung leicht machst.

Was eine Bewilligung wahrscheinlicher macht, ist über tausende Fälle hinweg gleich: Beantrage ihn vor dem Start (ein Antrag nach bereits aufgenommener Tätigkeit wird regelmäßig abgelehnt), bring eine vollständige und überzeugende Tragfähigkeitsbescheinigung mit und zeig einen Businessplan mit realistischen Zahlen. Ein klarer, sauber strukturierter Antrag signalisiert, dass du das Geschäft genauso führen wirst. Genau hier zahlt sich saubere Vorbereitung aus - Werkzeuge wie granttool.de helfen dir, Businessplan, Finanzen und die Unterlagen für deine fachkundige Stelle an einem stimmigen Ort zu bündeln. Wir versprechen nie eine Förderung - das kann seriös niemand - aber wir helfen dir, vollständig aufzutreten.

Beantrage ihn vor Aufnahme der Selbstständigkeit, niemals danach.
Eine starke, konkrete Tragfähigkeitsbescheinigung schlägt eine generische.
Vollständige, schlüssige Unterlagen signalisieren eine:n Gründer:in, die:der ein sauberes Geschäft führt.

So beantragst du ihn - Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist wichtiger als alles andere. Beginn mit einem Termin bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit, solange du noch arbeitslos gemeldet bist und noch deine 150+ Tage hast. Sag, dass du gründen willst, und frag nach dem Gründungszuschuss - sie erklären ihren lokalen Ablauf und geben dir die Formulare. Dann erstellst du Businessplan und Finanzplanung, lässt dir bei einer fachkundigen Stelle die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen und reichst den vollständigen Antrag vor dem Tag der Tätigkeitsaufnahme ein.

Melde kein Gewerbe an und schick keine erste Rechnung, bevor der Antrag eingereicht ist - die "Aufnahme der Tätigkeit" vor dem Antrag ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Wenn du unsicher bist, ob ein Schritt schon als Aufnahme der Tätigkeit zählt, frag direkt deine Sachbearbeiter:in; das ist keine Rechtsberatung und die Agentur beurteilt das im Einzelfall.

1. Termin bei der Agentur für Arbeit, solange du im ALG-I-Bezug mit ≥ 150 Tagen bist.
2. Businessplan und Finanzplanung erstellen.
3. Tragfähigkeitsbescheinigung bei einer fachkundigen Stelle einholen.
4. Vollständigen Antrag VOR Aufnahme der Selbstständigkeit einreichen.

Abgrenzung: Gründungszuschuss vs EXIST vs Einstiegsgeld

Die deutsche Förderlandschaft lässt sich leicht verwechseln, deshalb die Kurzfassung. Der Gründungszuschuss ist Einkommensunterstützung zur Überbrückung der Lebenshaltungskosten bei einer Gründung aus ALG I. Das EXIST-Gründerstipendium ist etwas ganz anderes: ein Stipendium für innovative, wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen und Forschung - andere Antragsteller:innen, anderes Geld, anderes Ziel. Und das Einstiegsgeld ist das Ermessens-Pendant des Jobcenters für Menschen mit Bürgergeld statt ALG I.

Wenn du herausfinden willst, welcher Topf wirklich zu deiner Situation und Phase passt, ordnet unsere Übersicht der Förderprogramme nach Phase die Optionen nebeneinander ein. Der Gründungszuschuss sitzt am Einstiegspunkt "Gründung aus der Arbeitslosigkeit"; Programme wie EXIST, IGP und ZIM zielen auf Innovation und Forschung und beantworten eine andere Frage.

Häufige Fragen

Häufig gefragt

Probiere Grants

Kostenloser Tarif, keine Kreditkarte nötig. Hosting in Deutschland. Export und Löschung sind self-service.

Finn Glas

Geschrieben von

Finn Glas

Co-Founder + Engineering

Finn ist einer der Co-Founder. Er verantwortet Engineering, Infrastruktur und die meisten nächtlichen Fixes, die ausgerollt werden, bevor jemand etwas merkt.

finn.glas at aicuflow dot comLinkedInWebsite