Anleitungen
Wie hoch er ist, wer ihn bekommt und wie du die Agentur für Arbeit überzeugst - ehrlich erklärt, ohne falsche Versprechen.

Auf einen Blick
Der Gründungszuschuss (§93 SGB III) ist eine Einkommensunterstützung der Agentur für Arbeit für Menschen, die sich direkt aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen. Seine Aufgabe ist eng, aber wertvoll: Er überbrückt deine privaten Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten, wenn der Umsatz noch dünn ist. Er ist keine Projektförderung für deine Idee - er hält dich über Wasser, während das Geschäft anläuft.
Die entscheidende Abgrenzung: Der Gründungszuschuss ist nur für Menschen mit Arbeitslosengeld I (ALG I), also der beitragsfinanzierten Versicherungsleistung. Wenn du Bürgergeld (früher ALG II) beziehst, gilt diese Leistung nicht für dich - dein Pendant ist das Einstiegsgeld, eine eigene Ermessensleistung des Jobcenters mit anderen Regeln und Beträgen. Das beim ersten Termin zu verwechseln kostet alle Zeit - sei also klar, welche Leistung du beziehst.
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen. Erstens das Timing: Am Tag, an dem du deine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, musst du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben. An dieser Regel scheitern die meisten - wenn du zu lange wartest und dein Anspruch unter 150 Tage fällt, ist die Tür zu. Plane dein Startdatum danach.
Zweitens muss die Tätigkeit hauptberuflich sein - in der Praxis mindestens 15 Stunden pro Woche. Ein Nebenerwerb neben einem Angestelltenjob reicht nicht. Drittens brauchst du eine Tragfähigkeitsbescheinigung: eine schriftliche Einschätzung, dass dein Businessplan tragfähig ist. Sie muss von einer fachkundigen Stelle kommen - typischerweise IHK, Handwerkskammer, Steuerberater:in, ein Gründungszentrum oder deine Bank. Behandle dieses Dokument als das Herz deines Antrags, nicht als Formsache.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen. Phase 1 (die ersten 6 Monate): Du bekommst weiterhin deinen individuellen monatlichen ALG-I-Satz, plus 300 € pauschal obendrauf - die Pauschale soll deine freiwillige Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung) abdecken. Phase 2 (weitere 9 Monate): Der ALG-I-Anteil entfällt, du erhältst dann nur noch 300 € pro Monat. Phase 2 ist nicht automatisch - die Agentur bewilligt sie, wenn du nachweist, dass du das Geschäft weiterhin aktiv und hauptberuflich betreibst.
Ein Rechenbeispiel: Angenommen, dein monatlicher ALG-I-Satz beträgt 1.400 €. In Phase 1 bekämst du 1.400 € + 300 € = 1.700 € pro Monat über 6 Monate. In Phase 2 erhältst du 300 € pro Monat für bis zu 9 weitere Monate. Über die vollen 15 Monate sind das rund 12.900 € - dein Betrag hängt aber komplett von deinem eigenen ALG-I-Satz ab, der sich aus deinem früheren Nettoeinkommen ergibt. Die 300 € selbst ändern sich nicht, nur dein ALG-I-Anteil. (Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung - deinen genauen Anspruch legt die Agentur in deinem Einzelfall fest.)
Ehrlich: Er kann es sein, denn der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Deine individuelle Sachbearbeiter:in bei der Agentur entscheidet und wägt ab, ob die Selbstständigkeit für dich ein sinnvoller Weg aus der Arbeitslosigkeit ist. Das klingt einschüchternd, ist aber auch eine gute Nachricht: Ein gut vorbereiteter Antrag verschiebt wirklich etwas, weil du die Entscheidung leicht machst.
Was eine Bewilligung wahrscheinlicher macht, ist über tausende Fälle hinweg gleich: Beantrage ihn vor dem Start (ein Antrag nach bereits aufgenommener Tätigkeit wird regelmäßig abgelehnt), bring eine vollständige und überzeugende Tragfähigkeitsbescheinigung mit und zeig einen Businessplan mit realistischen Zahlen. Ein klarer, sauber strukturierter Antrag signalisiert, dass du das Geschäft genauso führen wirst. Genau hier zahlt sich saubere Vorbereitung aus - Werkzeuge wie granttool.de helfen dir, Businessplan, Finanzen und die Unterlagen für deine fachkundige Stelle an einem stimmigen Ort zu bündeln. Wir versprechen nie eine Förderung - das kann seriös niemand - aber wir helfen dir, vollständig aufzutreten.
Die Reihenfolge ist wichtiger als alles andere. Beginn mit einem Termin bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit, solange du noch arbeitslos gemeldet bist und noch deine 150+ Tage hast. Sag, dass du gründen willst, und frag nach dem Gründungszuschuss - sie erklären ihren lokalen Ablauf und geben dir die Formulare. Dann erstellst du Businessplan und Finanzplanung, lässt dir bei einer fachkundigen Stelle die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen und reichst den vollständigen Antrag vor dem Tag der Tätigkeitsaufnahme ein.
Melde kein Gewerbe an und schick keine erste Rechnung, bevor der Antrag eingereicht ist - die "Aufnahme der Tätigkeit" vor dem Antrag ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Wenn du unsicher bist, ob ein Schritt schon als Aufnahme der Tätigkeit zählt, frag direkt deine Sachbearbeiter:in; das ist keine Rechtsberatung und die Agentur beurteilt das im Einzelfall.
Die deutsche Förderlandschaft lässt sich leicht verwechseln, deshalb die Kurzfassung. Der Gründungszuschuss ist Einkommensunterstützung zur Überbrückung der Lebenshaltungskosten bei einer Gründung aus ALG I. Das EXIST-Gründerstipendium ist etwas ganz anderes: ein Stipendium für innovative, wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen und Forschung - andere Antragsteller:innen, anderes Geld, anderes Ziel. Und das Einstiegsgeld ist das Ermessens-Pendant des Jobcenters für Menschen mit Bürgergeld statt ALG I.
Wenn du herausfinden willst, welcher Topf wirklich zu deiner Situation und Phase passt, ordnet unsere Übersicht der Förderprogramme nach Phase die Optionen nebeneinander ein. Der Gründungszuschuss sitzt am Einstiegspunkt "Gründung aus der Arbeitslosigkeit"; Programme wie EXIST, IGP und ZIM zielen auf Innovation und Forschung und beantworten eine andere Frage.
Häufige Fragen
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