Anleitungen
Bis 2,25 Mio. € über bis zu 4,5 Jahre, um Hochschultechnologie aus dem Labor in den Markt zu bringen. Größer, langsamer und strenger als das Gründerstipendium.

Auf einen Blick
Das Vorhaben muss aus einem Forschungsprojekt einer deutschen Hochschule oder Einrichtung stammen, mit bereits gezeigter grundsätzlicher Machbarkeit (TRL 3+). Kein Forschungsursprung, kein Forschungstransfer.
Deine Hochschule beantragt für dich - bind ihr Gründungsnetzwerk früh ein und sichere eine Professur oder Arbeitsgruppenleitung als Mentor:in plus Labor-/Infrastrukturzugang. Kläre die IP-Bedingungen vor der Bewilligung.
Behandle das wissenschaftlich-technische Konzept, das Verwertungskonzept, einen Meilenstein-Arbeitsplan, die Risikoanalyse und ein detailliertes Budget. Letters of Support von mindestens drei potenziellen Kund:innen stärken ihn materiell.
Reiche elektronisch plus unterschriebenes Original ein (Formulare AZA/AZV/AZK) vor einem Stichtag (31. März, 31. August, 30. November). Nach der PtJ-Prüfung präsentierst du vor der Expertenjury; die Entscheidung liegt beim BMWK - eine Bewilligung ist nicht garantiert.
Gründe die GmbH (≥25.000 € eingezahltes Stammkapital, Gründer:innen halten >50%) und organisiere den Eigenanteil (~1:3 zum Zuschuss). Stell den Phase-2-Antrag etwa 6 Monate vor Ende von Phase 1, spätestens bis 6 Monate danach.
EXIST-Forschungstransfer ist für Forschungstechnologie gedacht, die noch nicht reif fürs Labor-Verlassen ist. Phase 1 deckt die technische Härtung - Weiterentwicklung, IP-Klärung, Marktvalidierung - während du noch in der Hochschule bist. Phase 2 startet nach GmbH-Gründung und finanziert Produkt, Markteintritt und Team. Phase-1-Erfolg garantiert keinen Phase-2-Zuschlag - es wird neu beantragt mit schärferem Business Case.
Ein verbreiteter Mythos verortet Phase 2 bei '2 Mio. € über 3 Jahre'. Die bindende Förderrichtlinie 2024 sagt das Gegenteil: Die größere, längere Phase ist Phase 1, und Phase 2 ist der kleinere Seed-Zuschuss. Phase 1 finanziert bis zu vier Vollzeitäquivalente plus bis 250.000 € Sachmittel, regulär über 18 Monate und bis 36 in begründeten, jury-genehmigten Fällen - daher die siebenstelligen Gesamtsummen. Phase 2 ist ein nicht rückzahlbarer Gründungszuschuss, gedeckelt bei 180.000 € (und bei 75% der Projektkosten), regulär 18 Monate, an die gegründete GmbH. Behandle jede Zahl, die du anderswo liest, mit Vorsicht und prüfe gegen das aktuelle Handbuch.
Phase-1-Antragsteller sind eine Forschungsgruppe an einer deutschen Hochschule oder außeruniversitären Einrichtung. Typische Besetzung: Professor:in als wissenschaftliche Leitung, Postdocs als spätere Gründer:innen, Gründungsbüro als administrativer Anker. Die Technologie muss mindestens TRL 3 (experimenteller Proof-of-Concept) haben und auf einem glaubwürdigen Weg zu TRL 7 bis Ende Phase 2 sein.
Forschungstransfer-Gutachten fragen genau, auf welchem TRL deine Technologie sitzt — Phase 1 erwartet mindestens TRL 3 (experimenteller Proof-of-Concept) auf glaubwürdigem Weg zu TRL 7 bis Ende Phase 2. Diese Infografik legt alle neun Stufen vom Grundprinzip (TRL 1) bis zum fertigen Produkt (TRL 9) aus, damit du deine eigene Technologie verorten kannst, bevor du schreibst.
HerunterladenEin Projektantrag von ~50 Seiten: wissenschaftlich-technisches Konzept (Stand der Technik + eigene Innovation), Verwertungskonzept (Markt + Geschäftsmodell + IP), Arbeitsplan mit Meilensteinen über 18 Monate, Risikoanalyse, detailliertes Budget. Letters of Support von mindestens drei potenziellen Kunden stärken den Antrag materiell.
Einreichung ist laufend, aber Phase-1-Anträge werden in Runden mit Stichtagen am 31. März, 31. August und 30. November pro Jahr begutachtet. Plane rund 5-6 Monate von Einreichung bis Entscheidung - länger als das Gründerstipendium wegen der Live-Expertenjury für Phase 1 - das Ergebnis kommt meist innerhalb von etwa drei Monaten nach dem Stichtag. Der Phase-2-Antrag hat ein eigenes Fenster: stell ihn etwa 6 Monate vor Ende von Phase 1, spätestens bis 6 Monate nach Ende von Phase 1. Ein nahtloser, sofortiger Übergang ist nicht möglich - plane also Runway für die Lücke.
Phase 2 überrascht viele Teams: Der Zuschuss ist allein kein geschenktes Geld. Der Gründungszuschuss von 180.000 € deckt höchstens 75% der Projektkosten, und das Unternehmen muss den Rest mit Eigenmitteln finanzieren - Gründer-Eigenkapital plus ggf. Beteiligungskapital - in etwa einem 1:3-Verhältnis zum Zuschuss. Gegen die 180.000 € Maximum heißt das mindestens rund 60.000 € Eigen- oder Investorenkapital. Dazu muss die GmbH vor Phase 2 bereits bestehen, mit mindestens 25.000 € eingezahltem Stammkapital und über 50% der Anteile bei im Unternehmen tätigen Gründer:innen. Plane die Anschlussfinanzierung früh; das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Phase 1 finanziert bis zu vier Vollzeitäquivalente fürs Gründungsteam, mindestens eines mit betriebswirtschaftlicher oder unternehmerischer Kompetenz, plus studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Gehälter richten sich nach den Eingruppierungen der Hochschule statt nach einem gesetzlichen TV-L-Satz - faktisch band-orientiert. In Phase 2 werden die Phase-1-Gründer:innen 'in Anlehnung an die jeweiligen Gehaltseingruppierungen' bezahlt, neben Neueinstellungen, und ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag von bis zu 90% auf die direkten Personalkosten deckt etwa Reisekosten ab, statt sie separat zu buchen.
Ergebnisse - Erfindungen, Prototypen, Software - gehören dem Zuwendungsempfänger mit ausschließlichem Nutzungsrecht, aber die Auflagen zählen. Vor der Bewilligung musst du eine Absichtserklärung über die Nutzung der IP der Einrichtung einreichen, denn die Hochschule muss bereit sein, dem Spin-off Zugang zu marktüblichen Konditionen zu gewähren. Erzielst du während des Förderzeitraums Verwertungserlöse, beteiligt sich der Bund anteilig bis zur Höhe des Zuschusses, und der Verkauf oder die Übertragung der FuE-Ergebnisse in diesem Zeitraum braucht die vorherige Zustimmung des Förderers. Der Förderer behält zudem ein einfaches Nutzungsrecht für Fälle überwiegenden öffentlichen Interesses und kann bis zu fünf Jahre nach Förderende einen kurzen Bericht zur kommerziellen Entwicklung verlangen. Das ist keine Rechtsberatung - lies Anlage A der Richtlinie und kläre die Details mit deinem Gründungsbüro.
Deine Hochschule beantragt für dich - sie muss in einem Gründungsnetzwerk eingebunden sein, das als zentrale Anlaufstelle dient. Eingereicht wird über das easy-Online-Portal plus ein unterschriebenes Papier-Original, mit den Formularen AZA/AZV/AZK, beim Projektträger Jülich (PtJ) in Berlin. PtJ prüft formal und inhaltlich, optional mit externen Gutachter:innen; bei positivem Votum präsentiert das Team vor einer vom BMWK berufenen Expertenjury, bevor das Ministerium entscheidet. Für Phase 2 kann die Jury entfallen, wenn die Phase-1-Ziele erreicht wurden. Gegenüber dem EXIST-Gründerstipendium machen der schwerere Antrag und die Live-Jury den Forschungstransfer langsamer.
Häufige Fragen
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