Anleitungen
Gutachten wollen wissen, dass das Vorhaben sein Kern-Asset besitzen kann. Der IP-Abschnitt ist, wo du beweist, dass der Burggraben echt ist und die Rechte deine sind.

Auf einen Blick
Schreib einen Absatz darüber, was dich wirklich vor einer finanzierten Kopie schützt - Patent, Daten, Integration, Netzwerk-Effekt, Geschwindigkeit - und warum es dauerhaft ist. Greif nicht reflexhaft zu "Patente", wenn es das nicht ist.
Bestätige, dass nichts Grundlegendes einem Ex-Arbeitgeber, einer ausgeschiedenen Person oder - bei Spin-offs - der Hochschule gehört. Identifiziere, was eine formelle Übertragung oder Lizenz braucht.
Starte das Übertragungs-/Lizenz-Gespräch vor dem Einreichen, damit der Antrag eine echte, laufende Vereinbarung beschreiben kann statt einer vagen Absicht.
Wenn etwas patentierbar ist und du anmelden willst, sprich mit einer Patentanwältin über das Anmelden vor jeder öffentlichen Offenlegung - Paper, Vortrag oder detaillierter öffentlicher Pitch.
Gründer:innen lesen die IP-Frage oft als "hast du ein Patent" und beantworten sie als ja/nein. Das ist nicht die Frage. Gutachten fragen, ob das Vorhaben eine verteidigbare Position um sein Kern-Asset bauen kann und ob das Team das rechtliche Recht hat, das zu nutzen, worauf es aufbaut. Ein Patent ist ein Weg, verteidigbar zu sein, aber nicht der einzige - und für viele Software-Vorhaben nicht mal der beste. Gutachten wollen sehen, dass du klar darüber nachgedacht hast, was dich vor einer gut finanzierten Konkurrenz schützt, die dich kopiert - ob das ein Patent, proprietäre Daten, ein Netzwerk-Effekt, tiefe Domänen-Integration, Geschwindigkeit oder eine Kombination ist - und dass du tatsächlich die Rechte an deiner grundlegenden Technologie hast.
Der IP-Abschnitt hat also zwei Jobs. Erstens den Burggraben ehrlich artikulieren: was ist deine Verteidigbarkeit, warum ist sie dauerhaft, und was ist dein Plan, sie im Förderjahr zu stärken. Zweitens die Rechte-Frage klären: bestätigen, dass nichts in deiner Grundlage jemandem gehört, der es dir unter den Füßen wegziehen könnte - ein:e Ex-Arbeitgeber:in, ein:e ausgeschiedene:r Co-Founder:in oder, bei Spin-offs, die Hochschule. Der zweite Job versenkt Anträge still, denn ein brillanter Burggraben, den du nicht nutzen darfst, ist nichts wert.
Es gibt einen hartnäckigen Mythos in Förderanträgen, dass man ein Patent braucht, um seriös zu wirken. Brauchst du nicht. Patente ergeben Sinn für echte technische Erfindungen - ein neuartiges Material, einen Hardware-Mechanismus, eine spezifische Methode, die sowohl erfinderisch als auch die Kosten und Offenlegung des Patentierens wert ist. Für die meiste Software ergeben sie viel weniger Sinn, wo die Erfindung oft Produkt und Execution ist statt einer einzelnen patentierbaren Methode, und wo eine Patentanmeldung dich zwingt, öffentlich offenzulegen, wie es funktioniert - im Tausch gegen Schutz, der gegen eine schnelle Konkurrenz teuer durchzusetzen ist. Zu behaupten, du patentierst Software, die nicht wirklich patentierbar ist, liest sich für eine Gutachterin, die IP versteht, naiv.
Sei präzise über deinen echten Burggraben. Wenn es proprietäre Trainingsdaten sind, die niemand sonst zusammenstellen kann, sag das und erklär, warum sie schwer zu replizieren sind. Wenn es eine tiefe Integration in einen regulierten Workflow ist, in den Vertrauen Jahre braucht, sag das. Wenn du wirklich eine patentierbare Erfindung hast, sag, was sie ist und wo du im Anmeldeprozess stehst. Die Gutachterin testet dein Urteil über Verteidigbarkeit so sehr wie die Verteidigbarkeit selbst - ein:e Gründer:in, die weiß, dass ihr Burggraben Daten und nicht Patente sind, und erklären kann warum, liest sich versierter als eine, die reflexhaft drei Patente verspricht.
Für jedes Vorhaben, das auf Hochschul-Forschung aufbaut - und besonders für EXIST-Forschungstransfer - dreht sich die Rechte-Frage um die Hochschule. Forschungsergebnisse, die an einer Hochschule entstehen, auch durch angestellte Forschende, gehören häufig der Institution oder ihr mit, statt den Einzelpersonen, und Erfindungen von Angestellten können unter spezifische Regeln zu Arbeitnehmer:innen-Erfindungen fallen. Das heißt, das Recht des Teams, die Kern-Technologie zu kommerzialisieren, muss meist formell mit der Hochschule geregelt werden - über eine Lizenz, eine Übertragung oder eine verhandelte Vereinbarung. Gutachten wissen das, und ein Antrag, der vage bleibt, wem die grundlegende IP gehört und ob das Team das Nutzungsrecht hat, lässt das größtmögliche Fragezeichen über dem ganzen Vorhaben.
Bind die Transferstelle der Hochschule früh ein. Die meisten deutschen Hochschulen haben eine Technologietransfer- oder Gründungsbüro-Funktion, die genau diese Vereinbarungen abwickelt, und sie hat es viele Male getan. Bring das Gespräch in Gang, bevor du einreichst, damit du ehrlich schreiben kannst, dass du in aktiven Gesprächen über eine Übertragung oder Lizenz zu Bedingungen bist, die du als machbar erwartest - oder dass eine Vereinbarung schon steht. Was du nicht tun kannst: es unadressiert lassen und hoffen, dass es sich nach der Förderung von selbst regelt. Die Rechte müssen klar beim Vorhaben landen, und Gutachten wollen sehen, dass du auf einem glaubwürdigen Pfad dahin bist. Das ist wirklich eine Rechtsfrage; behandle alles hier als Orientierung und hol dir ordentliche Rechtsberatung zur tatsächlichen Vereinbarung.
Es gibt eine Timing-Falle, die speziell Forschungs-Gründer:innen erwischt. Patentschutz verlangt im Allgemeinen, dass die Erfindung vor der Anmeldung nicht öffentlich gemacht wurde - und eine öffentliche Offenlegung kann ein Konferenz-Vortrag, ein publiziertes Paper, eine Thesis oder sogar ein hinreichend detaillierter öffentlicher Pitch sein. Wenn deine Kern-Erfindung wirklich patentierbar ist und du sie patentieren willst, musst du die Reihenfolge managen: anmelden (zumindest eine Prioritäts-Anmeldung), bevor du offenlegst - sonst kannst du die Patentierbarkeit verlieren. Das kollidiert direkt mit dem akademischen Anreiz zu publizieren, und so manches patentierbare Ergebnis wurde in die Public Domain publiziert, bevor jemand an Schutz dachte.
Der Förderantrag ist meist vertraulich gegenüber Projektträger und Gutachten, das Einreichen zählt also nicht selbst als zerstörende öffentliche Offenlegung - aber nimm das nicht an, bestätige die Vertraulichkeits-Bedingungen, und poste deine detaillierte Erfindung nie öffentlich, solange ein Patent noch eine offene Option ist. Die praktische Regel für jedes patent-relevante Vorhaben: sprich mit einer Patentanwältin über die Anmelden-vor-Offenlegen-Reihenfolge, bevor du irgendetwas publizierst oder einen öffentlichen Vortrag über die Erfindung hältst. Das Coaching-Budget kann dieses erste Gespräch finanzieren. Das alles ist keine Rechtsberatung; Patentierbarkeit und Offenlegungs-Regeln sind technisch und jurisdiktions-spezifisch, und der Preis einer falschen Reihenfolge ist der vollständige Verlust des Schutzes.
Häufige Fragen
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